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   LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10   

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LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10 (https://dejure.org/2010,21785)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10 (https://dejure.org/2010,21785)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 17 Sa 1058/10 (https://dejure.org/2010,21785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG aufgrund des Haushalts und des Nachtragshaushalts der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2009 (u.a. Mittel zur befristeten Beschäftigung von Mitarbeitern zur ggfls. notwendigen persönlichen ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG aufgrund des Haushalts und des Nachtragshaushalts der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2009 (u.a. Mittel zur befristeten Beschäftigung von Mitarbeitern zur ggfls. notwendigen persönlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08, NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Die Normen, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht sind, müssen selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverhältnisse auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuüben sind, enthalten (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 a.a.O.).

    Der Befristung des Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG steht es nicht entgegen, wenn der prognostizierte vorübergehende Bedarf an der Arbeitsleistung noch über das Vertragsende des mit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrags hinaus andauert (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 a.a.O).

    Die Wirksamkeit einer Befristung wegen eines vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt des Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer gerade zur Deckung des Mehrbedarfs eingestellt wird (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 a.a.O.).

    Die Entwicklung im zweiten Halbjahr 2009 lässt keinen Rückschluss auf eine Prognose bei Vertragsschluss zu (vgl. zur Vermutung der Richtigkeit einer durch den weiteren Geschehensablauf bestätigten Prognose BAG 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat spätestens mit seinen Entscheidungen vom 17.03.2010 (7 AZR 640/08 und 7 AZR 843/08) die inhaltlichen Anforderungen an den den Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG rechtfertigenden Haushaltsplan klargestellt.

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z.B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 12.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; Arnold/Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 21; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, a.A. KR-Lipke, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 312; ErfK/Müller-Glöge, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 71).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08, NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Schon aus Gründen des europäischen Gemeinschafts- und des Verfassungsrechts muss die Zwecksetzung so bestimmt sein, dass sie eine Kontrolle ermöglicht, ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden Bedarfes dient (BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 a.a.O.; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat spätestens mit seinen Entscheidungen vom 17.03.2010 (7 AZR 640/08 und 7 AZR 843/08) die inhaltlichen Anforderungen an den den Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG rechtfertigenden Haushaltsplan klargestellt.

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Die für die Vergütung des befristet angestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08, NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

    Schon aus Gründen des europäischen Gemeinschafts- und des Verfassungsrechts muss die Zwecksetzung so bestimmt sein, dass sie eine Kontrolle ermöglicht, ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden Bedarfes dient (BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05 a.a.O.; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.).

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Der Rechtfertigungsgrund muss weder im Vertrag stehen noch bei Abschluss des Vertrages mitgeteilt werden (BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 270/08).

    Es reicht aus, wenn er objektiv vorlag (BAG 12.08.2009 - 7 AZR 270/08; 26.06.2002 - 7 AZR 64/01, AP Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 § 1 Nr. 15; 05.06.2002 - 7 AZR 241/01, DB 2002, 2166).

    Vielmehr müssen im Einzelfall noch zusätzliche Umstände hinzutreten (BAG 12.08.2009 a.a.O.).

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Höchstrichterlich nicht geklärt ist die Frage, ob das Merkmal der Haushaltsmittel im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann erfüllt ist, wenn die Haushaltsmittel durch Gesetz ausgebracht worden sind mit der Folge, dass sich auf diesen Befristungsgrund nur der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einem von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossenen Haushaltsplan berufen können, nicht aber unterstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit eigener Haushaltskompetenz, selbst wenn der Haushalt der Genehmigung z.B. der Bundesregierung bedarf (BAG, 12.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; Arnold/Gräfl, TzBfG, 2. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 21; für die Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nur dann, wenn die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sind LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06, LAGE § 14 TzBfG Nr. 35, a.A. KR-Lipke, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 312; ErfK/Müller-Glöge, 10. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 71).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08, NZA 2010, 633; 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 a.a.O.; 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).

  • LAG Köln, 14.12.2007 - 4 Sa 992/07

    Befristung; Vertretung; Inkongruenz von Sachgrund und Vertragsdauer

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Nachdem die Klägerin das Vorliegen eines Sachgrundes bestritten hat, ist es Sache der Beklagten, die tatsächlichen Grundlagen eines Sachgrundes darzulegen und zu beweisen (LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1894/06; LAG Köln, 14.12.2007 - 4 Sa 992/07; KR-Lipke, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 374?).
  • LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1894/06

    Möglichkeit einer mehrfachen sachgrundlosen Befristung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Nachdem die Klägerin das Vorliegen eines Sachgrundes bestritten hat, ist es Sache der Beklagten, die tatsächlichen Grundlagen eines Sachgrundes darzulegen und zu beweisen (LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1894/06; LAG Köln, 14.12.2007 - 4 Sa 992/07; KR-Lipke, 9. Aufl., § 14 TzBfG Rdn. 374?).
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Die für die Vergütung des befristet angestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07; 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, BAGE 120, 42).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Die Ungewissheit zukünftiger haushaltsrechtlicher Entwicklung reicht nicht aus (BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99, EzA BGB § 620 Nr. 173).
  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10
    Es reicht aus, wenn er objektiv vorlag (BAG 12.08.2009 - 7 AZR 270/08; 26.06.2002 - 7 AZR 64/01, AP Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 § 1 Nr. 15; 05.06.2002 - 7 AZR 241/01, DB 2002, 2166).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 6 Sa 2102/06

    Zu den Voraussetzungen einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG

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